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Sicherheit am Arbeitsplatz

GERÄTEPRÜFUNG nach BGV A 2 (bisher VBG 4)

 

Die Berufsgenossenschaften machen die Prüfung zur Funktion aller gewerblich genutzten Elektrogeräte zur Pflicht. Die Prüfung der Geräte soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte, und damit vor erheblichem wirtschaftlichen Schäden schützen. Mit einer Sichtprüfung wird zuerst überprüft, ob alle elektrisch betriebenen Geräte ( z.B. Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Kühlschränke oder in Werkstätten Bohrmaschinen, Schweißgeräte, Schleifer etc.) keine äusseren sicherheitsrelevanten Mängel aufweisen oder unsachgemäß gebraucht werden. Mit einem Messcomputer werden dann nach der Norm VDE 0702 verschiedene Parameter abgeprüft und danach eine Funktionsprüfung durchgeführt. Selbstverständlich wird die Prüfung genau dokumentiert.

Als anerkannter Fachbetrieb führen wir diese Prüfung in Ihrem Unternehmen durch.