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Energiepass

Der Energiepass - mehr als eine Pflicht

 

Seit dem 01. Juli 2008 ist es für Eigentümer von Wohngebäuden, die bis Ende 1965 erbaut wurden, Pflicht, Miet- oder Kaufinteressenten einen Energieausweis vorzulegen.
Dieser Energiepass ermöglicht den Verbrauchern, Objekte auf einen Blick in Hinsicht auf den Energieverbrauch zu vergleichen. Ab Januar 2009 gilt die Energieausweispflicht auch für Besitzer jüngerer Gebäude.

Der Ausweis enthält aber auch Vorschläge für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen, und gibt damit die Chance, den Energieverbrauch gerade älterer Gebäude deutlich zu senken.

Wir erstellen Ihnen als unabhängiger Gebäudeenergieberater den erforderlichen Energiepass und beraten Sie zu sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen.